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§ 1           Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1           Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die mdn Loewin GmbH als Auftragnehmerin für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB als Auftraggeber erbringt. Es gelten ausschließlich die AGB der Auftragnehmerin. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Entgegenstehenden oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen und sie gelten nicht, es sei denn mdn Loewin GmbH hätte ihrer Geltung ausdrücklich vor Leistungserbringung schriftlich zugestimmt.

1.2           Gegenstand des Vertrages ist die Beratung durch die Auftragnehmerin im Bereich des ökologischen Bauens, wie etwa die Erstberatung zu konkreten Bau- oder Sanierungsvorhaben hinsichtlich der Verwendung von Naturbaustoffen, die Vor-Ort-Besichtigung der Baustelle oder des Sanierungsobjekts unter Einbeziehung von Fachexperten zu konkreten Fragestellungen, die Vermittlung von ausführenden Firmen, d. h. die Einholung von Angeboten und die Vorauswahl, die Koordination von Projektbeteiligten während des Vorhabens und die projektbezogene Kommunikation zwischen Auftraggeber und Projektbeteiligten oder die Begleitung des Projekts bis zur Fertigstellung als Ansprechpartnerin für den Auftraggeber, je nach konkreter Vereinbarung. Bauleistungen werden von mdn Loewin GmbH auf Basis dieses Vertrages nicht erbracht, sondern lediglich Beratungs- und Vermittlungsleistungen, wie vereinbart.

§ 2           Vertragsschluss

Die Auftragnehmerin erstellt für den Auftraggeber ein Angebot über die nachgefragten Dienstleistungen. Der Auftraggeber bietet sodann mdn Loewin GmbH den Vertragsabschluss auf der Grundlage eines Angebotes von mdn Loewin GmbH, der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung und auf Basis dieser AGB verbindlich an. Der Auftrag kann in Schriftform oder elektronischer Form (E-Mail) erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Auftragnehmerin zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf, d. h. er kann auch konkludent durch Beginn der Leistungserbringung angenommen werden. Der Auftraggeber wird über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der mdn Loewin GmbH informiert.

§ 3           Leistungen und Leistungsinhalt

3.1           mdn Loewin GmbH übernimmt für den Auftraggeber Dienstleistungen der Beratung und Vermittlung auf Basis der Auftragsbestätigung und dieser AGB. Der Inhalt der vertraglich zu erbringenden Leistungen ergibt sich dabei ausschließlich aus der Auftragsbestätigung, den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen und der dem Vertrag zu Grunde gelegten Preisliste von mdn Loewin GmbH.

3.2           Eine rechtliche Beratung findet durch mdn Loewin GmbH nicht statt. Erbringt die Auftragnehmerin die in Ziffer 3.1 genannten Dienstleistungen in Bezug auf das Bauen, so führt der Auftraggeber das Bauen oder die Baumaßnahme selbst und eigenverantwortlich durch. In Bezug auf die Leistung von Dritten vermittelt mdn Loewin GmbH lediglich Verträge oder gibt Hinweise und schließt keine Verträge im Namen oder in Vollmacht für den Auftraggeber ab.

3.3           Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg geratener Maßnahmen, Empfehlungen oder Prognosen der mdn Loewin GmbH. Die Auftragnehmerin erstellt keine Gutachten und gibt keine gutachterlichen Empfehlungen ab, wird aber auf Wunsch des Auftraggebers einen Gutachter vermitteln.

3.4           Art und Umfang der von der Auftragnehmerin konkret im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Dort sind sämtliche Leistungsinhalte der Beratung aufgeführt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf die Vollständigkeit und Klarheit der Leistungspflichten hinzuwirken. Der Umfang der Leistungen kann von den Vertragspartnern erweitert oder gekürzt werden. Alle Vereinbarungen zwischen mdn Loewin GmbH und dem Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform, auch in Bezug auf nachträgliche Leistungsänderungen oder -erweiterungen, die gesondert zu vergüten sind. Andernfalls sind Leistungsänderungen oder -erweiterungen für mdn Loewin GmbH nicht verbindlich. Werden Leistungen dennoch erbracht, so sind sie nach der aktuellen Preisliste der mdn Loewin GmbH zu vergüten.

3.5           Die Auftragnehmerin bestimmt ihren Arbeitsort selbst. Untersuchungen, Besprechungen, Berichterstattungen und ggf. weitere Ausarbeitungen finden nach vorheriger Absprache im Hause des Auftraggebers statt. Die Auftragnehmerin kann Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung der Leistung einsetzen.

3.6           mdn Loewin GmbH wird auf Verlangen des Auftraggebers Auskunft über den Stand der Auftragsausführung erteilen. Gleichermaßen hat mdn Loewin das Recht, vom Auftraggeber jederzeit über angefragte Sachverhalte informiert zu werden.

§ 4           Leistungszeit

4.1           Sofern die Leistungen der Auftragnehmerin innerhalb einer bestimmten Zeit erbracht werden sollen, ist ein Zeitplan zu erstellen. Die dort festgelegten Zeiten sind für beide Seiten verbindlich, gelten für mdn Loewin GmbH indes nur, wenn der Auftraggeber seinerseits sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig in der im Plan vorgesehenen Zeit erbracht hat. Der Zeitplan kann nur in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich geändert werden. Ein Fixgeschäft wird nicht vereinbart. Im Übrigen sind Leistungstermine und -fristen für mdn Loewin GmbH nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich oder in Textform von ihr vor Leistungserbringung bestätigt wurden.

4.2           Bei einem von mdn Loewin GmbH unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden, unvermeidbaren und außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Leistungshindernis wie etwa Streik oder höhere Gewalt (z. B. auch behördliche Maßnahmen der Pandemiebekämpfung) verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemessenen Zeitraum, mindestens um die Anzahl der Tage, während der das Hindernis anhält. Wird die Leistung mdn Loewin GmbH ganz oder teilweise unmöglich, so ist sie von der Leistungserbringung befreit. Bereits erbrachte Leistungen sind stets zu vergüten.

§ 5           Vermittlung von Fremdleistungen und Prüfung der Angebote Dritter

5.1           Ist die Beauftragung Dritter (etwa von Energieberatern, Statikern, Handwerkern) im Namen des Auftraggebers ausdrücklich vereinbart, so wird der Vertrag über die Erbringung dieser Leistung, auch Bau- und Planungsleistungen, ausschließlich zwischen diesem Auftraggeber und dem jeweiligen Leistungserbringer geschlossen. mdn Loewin GmbH tritt in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich als Vermittlerin zwischen ihm und dem Leistungserbringer auf. Die Durchführung der vermittelten Leistung gehört daher nicht zu den Vertragspflichten von mdn Loewin GmbH. Diese erbringt der Leistungsanbieter in eigener Verantwortung. Der Auftraggeber muss sich mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der vermittelten Leistung(en) an den Leistungserbringer direkt richten. Der vermittelte Vertrag kommt mit der Annahme durch den Leistungsanbieter zustande.

5.2           Die Überprüfung von Angeboten über Bauleistungen von Dritten wird nur nach vorheriger Vereinbarung von der Auftragnehmerin übernommen. Die Leistung der mdn Loewin GmbH erstreckt sich dabei auf die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Anzahl von Angeboten. Weitere Angebote können nach gesonderter Vereinbarung und weiterer Vergütung ebenfalls geprüft werden.

§ 6           Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1           Voraussetzung für die Erbringung der unter § 3 genannten Dienstleistungen von mdn Loewin GmbH ist, dass der Auftraggeber sämtlichen ihm obliegenden Mitwirkungspflichten in der mit der Auftragnehmerin vereinbarten Zeit nachkommt.

6.2           Der Auftraggeber sorgt dafür, dass mdn Loewin GmbH etwaig für die Durchführung ihrer Tätigkeit notwendige Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung der Beratung erforderlich sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden, aber dennoch für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Unterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers von mdn Loewin GmbH mit entsprechender Bevollmächtigung gegenüber Dritten oder Behörden eingeholt.

6.3           Auf Wunsch der Auftragnehmerin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

§ 7           Vergütung

7.1           Der Auftraggeber ist verpflichtet, an die Auftragnehmerin die in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Vergütung inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu zahlen. Sämtliche Preise und Vergütungen verstehen sich als Bruttobeträge.

7.2           Die Leistungen der Auftragnehmerin werden auf Honorarbasis mit einem Stundensatz pro Arbeitsstunde abgerechnet. Bei Vor-Ort-Terminen wird zusätzlich die gefahrene Strecke mit direktem Hin- und Rückweg zwischen Projektort und Büroanschrift der Auftragnehmerin mit einem Kilometerpreis von € 0,30 berechnet.

7.3           Die Vergütung wird wie folgt fällig: Die Auftragnehmerin wird die dem Auftraggeber erbrachten Leistungen jeweils nach Erfüllung der vereinbarten Leistung (auch Teilleistungen) ordnungsgemäß am Ende eines Monats in Rechnung stellen. Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und auf das in der Rechnung benannte Geschäftsgirokonto zu zahlen. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen der Auftragnehmerin nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit nicht gezahlt wurde. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Verzugszins in der gesetzlichen Höhe vom Tag des Verzuges an bis zum Tag der Zahlung zu verlangen. Bei Nichtzahlung hat mdn Loewin GmbH das Recht, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bewirkung der fälligen Zahlung zu verweigern (Einrede des nicht erfüllten Vertrages). Nach Mahnung und erfolgter Fristsetzung zur Zahlung kann mdn Loewin GmbH auch vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (§ 323 BGB).

§ 8           Gewährleistung

8.1           mdn Loewin GmbH berät den Auftraggeber nach bestem Gewissen und mit ihren Fachkenntnissen und erbringt ihre Leistungen mit der notwendigen, branchenüblichen Sorgfalt. Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten, vom Auftraggeber gewünschten wirtschaftlichen Erfolg geratener Maßnahmen, Empfehlungen und Prognosen. Gelieferte Informationen oder Daten von Dritten oder vom Auftraggeber selbst werden nur auf Plausibilität, indes nicht auf ihre Richtigkeit, überprüft.

8.2           Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so erhält die Auftragnehmerin Gelegenheit zur Nachbesserung oder Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden angemessenen Frist. Schlägt die kostenfreie Nachbesserung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Auftraggeber das gesetzlich vorgesehenen Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistung oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Dienstleistungen.

8.3            Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistungen der Auftragnehmerin sowie für sämtliche Schadensersatzansprüche aus diesem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch gegen die Auftragnehmerin begründen und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 9           Haftungsbegrenzung und Verjährung

9.1           mdn Loewin GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch gegen mdn Loewin GmbH ist bei leichter Fahrlässigkeit stets auf den bei Vertragsschluss als mögliche Folge vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt und die Haftung für einen durch die Auftragnehmerin oder durch einen ihrer Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfall wird bei Sach- oder Vermögensschäden auf insgesamt EUR 500.000,00 pro Schadensfall beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen bei leichter Fahrlässigkeit gelten nicht für Ansprüche wegen des Ersatzes von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2           Werden Maßnahmen vom Auftraggeber im Zuge der nach diesem Vertrag erbrachten Beratung selbst durchgeführt, so ist der Auftraggeber für diese Maßnahmen selbst verantwortlich. mdn Loewin GmbH haftet dem Auftraggeber nicht für den wirtschaftlichen Erfolg aufgrund von Beratungsleistungen und empfohlenen Maßnahmen und nicht für das Eintreffen von ihr erstellter Prognosen. Die Auftragnehmerin haftet ferner nicht für Schäden, die durch den Auftraggeber durch Fehl- oder Schlechtinformation, unvollständige Überlassung von Unterlagen oder eigene Fristversäumnisse verursacht wurden.

9.3           mdn Loewin GmbH haftet nicht für nicht oder unzureichend erbrachte Leistungen der externen Dritten nach § 5, die der Auftraggeber direkt auf Empfehlung der mdn Loewin GmbH beauftragt hat.

9.4           Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Auftraggebers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners, soweit ein Schaden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von mdn Loewin GmbH beruht. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 10         Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1         mdn Loewin GmbH verpflichtet sich, über sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages vom Auftraggeber erhält, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Sie darf keine dieser Informationen oder Tatsachen an Dritte weitergeben. Die erhaltenen Informationen dürfen nur zu Zwecken der vertraglich festgelegten Tätigkeit verwendet werden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer des Vertrages, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei an nicht mit der Ausführung des Vertrages beauftragte Dritte weitergegeben werden.

10.2         Der Auftraggeber wird Arbeitsergebnisse von mdn Loewin GmbH, die diese als vertraulich gekennzeichnet hat, in der unter 10.1 beschriebenen Weise ebenfalls vertraulich behandeln. Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags hinzugezogenen Mitarbeiter die vorstehend beschriebene Vertraulichkeit wahren. Die gegenseitige Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nach Beendigung dieses Vertrages fort.

10.3         Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Die Auftragnehmerin hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Peron persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Beratungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht an berechtigte Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Datenabzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Auftraggeber das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@loewin-bau.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder die Auftragnehmerin unter der oben genannten Adresse kontaktieren.

10.4         Mit einer Nachricht an info@loewin-bau.de oder unter der oben genannten Adresse kann der Auftraggeber auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

§ 11         Vertragsdauer und Kündigung

11.1         Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn alle im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Jede Kündigung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen.

11.2         Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die rechtskräftige Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen einer der Parteien, die Zahlungsunfähigkeit einer Partei, oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen einer Partei oder des Restrukturierungsverfahrens, oder besteht dann, wenn der andere Partner eine der vertraglichen Bestimmungen dieses Vertrages verletzt hat.

11.3         Die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen der Auftragnehmerin sind vom Auftraggeber zu vergüten.

§ 12         Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

12.1         mdn Loewin GmbH wird alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahren und dafür sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Relevante Kopien dürfen zum Verbleib in ihren Akten angefertigt werden. Es werden ihr keine wertvollen Originaldokumente überlassen.

12.2         Nach Beendigung des Vertrages und nach Ausgleich ihrer berechtigten Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber wird mdn Loewin GmbH alle Unterlagen herausgeben, die der Auftraggeber als herausgabepflichtig gekennzeichnet hat. Nicht herausgabepflichtig sind stets Unterlagen des Schriftverkehrs, wie etwa E-Mails zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin, oder einfache Abschriften.

§ 13         Schlussbestimmungen

13.1         Alle Vereinbarungen zwischen mdn Loewin GmbH und dem Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform, auch in Bezug auf nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, vorbehaltlich § 305b BGB. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.

13.2         Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

Auftragnehmerin: mdn Loewin GmbH, Auedeich 92, 21129 Hamburg, 040-60793904, info@loewin-bau.de; Internet: www.loewin-bau.de; Amtsgericht Hamburg, HRB 160082; USt-IdNr. DE327337762. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Beratung ökologisches Bauen; Berufs-Haftpflichtversicherung: Hiscox, Arnulfstraße 31, 80636 München, 089-545801700 Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.